Viele Unternehmen produzieren ihre Produkte und Leistungen mithilfe komplexer und häufig internationaler Lieferketten. Neben zahlreichen Vorteilen der Arbeitsteilung und Globalisierung ergibt sich daraus auch eine wichtige Verantwortung für Unternehmen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Leistungen frei von Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen sind.
Neben einer moralischen und unternehmerischen Verpflichtung wurde der Schutz von Umwelt und Menschenrechten nun ganz konkret im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verankert. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.