Sensibilisierung:
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das AGG im Unternehmen bekannt zu machen und präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung zu treffen. Wie genau das AGG kommuniziert wird, ist dem Arbeitgeber überlassen, solange die Kommunikation für alle zugänglich und verständlich ist.
Neben einem Intranet eignen sich vor allem auch regelmäßige Schulungen, z. B. unser Compliance-Training, um Mitarbeitende über das AGG zu informieren und sie zum Thema (Anti-)Diskriminierung zu sensibilisieren.
Einrichtung und Bekanntmachung einer Beschwerdestelle:
Arbeitgeber sind ebenfalls verpflichtet, Beschwerdestellen für die Mitarbeitenden einzurichten. Wichtig ist dabei auch, dass jede Beschwerde auch geprüft werden muss und der meldenden Person keine Nachteile entstehen dürfen. Denn, alle Mitarbeitenden sollten sich sicher fühlen, Vorfälle von Diskriminierung zu melden, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen.
Überprüfung von Personalentscheidungen:
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass bei Personalentscheidungen, wie Einstellungen, Beförderungen oder Entlassungen, objektive Kriterien und keine diskriminierenden Faktoren eine Rolle spielen. Ein hilfreiches Instrument sind transparente Auswahlverfahren mit objektiven Kriterien, die jederzeit nachvollziehbar sind und regelmäßig überprüft werden. Ebenfalls hilfreich in diesem Zusammenhang ist es, Personalentscheidungen klar zu dokumentieren, sodass im Zweifel nachvollziehbar ist, aus welchen Gründen bestimmte Entscheidungen getroffen wurden.
Förderung von Vielfalt & Inklusion:
Unternehmen können darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, um die Vielfalt innerhalb der Belegschaft zu fördern und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter gleiche Chancen haben. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Diversität in Führungspositionen und die Schaffung von flexiblen Arbeitsbedingungen für unterschiedliche Bedürfnisse (z. B. für Mütter und Väter, Personen mit Behinderung oder für ältere Menschen) erreicht werden.
Regelmäßige Überprüfung:
Es ist ratsam, regelmäßig interne Überprüfungen durchzuführen, um potenzielle Diskriminierungsrisiken zu identifizieren und zu beheben. Durch die Auswertung von Beschwerden, Feedback der Mitarbeitenden und eine Überprüfung der Arbeitspraktiken können mögliche Diskriminierungsfälle frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.