Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit?

Wie heißt es denn jetzt?

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Unterschied Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Wir bieten Online-Unterweisungen zum Arbeitsschutz an. Oder doch zu Arbeitssicherheit?

Die Begriffe Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden heutzutage in der Praxis mehr oder weniger gleichbedeutend verwendet. Gibt es überhaupt einen Unterschied?

Grafische Darstellung eines Arbeitsschutz-E-Learnings

Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt, welche Maßnahmen erforderlich sind,

  • um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten (stolpern, stürzen, sich schneiden, sich verbrennen, etc.)
  • um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden (z.B. Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen)
  • und um den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten (z.B. richtiges Sitzen, Beleuchtung, Raumklima, etc.).

Man kann also sagen: Das Arbeitsschutzgesetz kümmert sich um Sicherheit am Arbeitsplatz (= Arbeitssicherheit) und Gesundheit am Arbeitsplatz (= Gesundheitsschutz). Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.

 

Arbeitssicherheit

Es gibt aber auch ein Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses regelt, welche „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (z.B. Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte) ein Unternehmen benötigt, um die Maßnahmen im Arbeitsschutzgesetz ordnungsgemäß zu kontrollieren und umzusetzen.

Man kann also auch sagen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten und kontrollieren in den Unternehmen die Umsetzung des Arbeitsschutzes. Der Arbeitsschutz besteht aber wiederum aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Eine Unterweisung für Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz müsste also genau genommen „Arbeitsschutz-Schulung“ heißen, denn würde sie „Arbeitssicherheitsschulung“ heißen, dann wäre es ja entweder eine Schulung für die Fachkräfte oder sie würde den Teil Gesundheitsschutz ausklammern. Willkommen in der deutschen Begriffswelt!

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"Home-Office" versus "mobiles Arbeiten"

Der Arbeitsschutz kümmert sich um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, und das unabhängig davon, ob Sie im Büro am Schreibtisch sitzen, an einer Produktionsmaschine stehen, auf einer Baustelle arbeiten oder gerade auf dem Weg zur Arbeit sind.

Und auch bei der Arbeit im Home-Office ist jedes in EU-Mitgliedsländern gelistete Unternehmen dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden Sorge zu tragen. Und jetzt wird es begrifflich wieder spannend: Das gilt nämlich nur, wenn es sich um „echtes Home-Office“ handelt, Ihnen also gar kein Büroarbeitsplatz angeboten wird.

Das was aber die meisten Menschen seit Corona machen, ist juristisch gesehen mobiles Arbeiten. Sie haben einen Arbeitsplatz im Unternehmen, dürfen aber auch von einem anderen Ort aus arbeiten, beispielsweise vom Hotel aus, auf einer Berghütte oder von zu Hause. In diesem Fall ist das Unternehmen für den Arbeitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz verantwortlich, aber nicht an den anderen Orten. Ist auch irgendwie logisch. Im Alltag sagt aber niemand "ich arbeite heute mobil von zu Hause", sondern "ich mache heute Home-Office". Sprachlich quasi identisch gemeint, juristisch gesehen ein nicht unerheblicher Unterschied.

Bei den Begriffen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hingegen dürfte es juristisch gesehen egal sein, wie Sie Ihre Unterweisung nennen. Wichtig sind eher die Inhalte, die Sie vermitteln.