Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt, welche Maßnahmen erforderlich sind,
- um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten (stolpern, stürzen, sich schneiden, sich verbrennen, etc.)
- um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden (z.B. Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen)
- und um den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten (z.B. richtiges Sitzen, Beleuchtung, Raumklima, etc.).
Man kann also sagen: Das Arbeitsschutzgesetz kümmert sich um Sicherheit am Arbeitsplatz (= Arbeitssicherheit) und Gesundheit am Arbeitsplatz (= Gesundheitsschutz). Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.
Arbeitssicherheit
Es gibt aber auch ein Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses regelt, welche „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (z.B. Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte) ein Unternehmen benötigt, um die Maßnahmen im Arbeitsschutzgesetz ordnungsgemäß zu kontrollieren und umzusetzen.
Man kann also auch sagen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten und kontrollieren in den Unternehmen die Umsetzung des Arbeitsschutzes. Der Arbeitsschutz besteht aber wiederum aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Eine Unterweisung für Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz müsste also genau genommen „Arbeitsschutz-Schulung“ heißen, denn würde sie „Arbeitssicherheitsschulung“ heißen, dann wäre es ja entweder eine Schulung für die Fachkräfte oder sie würde den Teil Gesundheitsschutz ausklammern. Willkommen in der deutschen Begriffswelt!